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Schülerbafög

 








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BAföG Antrag Online

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Bafög für Schülerinnen und Schüler

Bundesausbildungsförderungsgesetz
Auch für Schülerinnen und Schüler ist die rechtliche Grundlage ist das Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG). In §2 des Gesetzes werden die unterschiedlichen Schultypen und die Voraussetzungen für den Bafög-Bezug aufgezählt.

Link zum §2 Bafög-Gesetz

Amt für Ausbildungsförderung
Während Studenten das Bafög beim jeweiligen Studentenwerk beantragen, ist für Schüler das Amt für Ausbildungsförderung der Städte und Kreise zuständig. Da die Kommunen unterschiedlich organisiert sind, ist es für jeden Ort unterschiedlich. Oft sind das Jugendamt, das Sozialamt oder auch die Kreisverwaltungen oder die Landratsämter zuständig.

Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Ansonsten ist der Wohnort der Eltern maßgeblich.

 

Schüler-Bafög


Abhängig von der Schulform werden Schülerinnen und Schüler durch das Schüler Bafög unterschiedlich gefördert. Die Förderung kann aus 4 Teilen bestehen: dem Grundbetrag, einem Zuschuss zu den Mietkosten, einem Zuschlag für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung und aus einem Kinderbetreuungszuschlag. Oft ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn man noch bei den Eltern wohnt.

Schüler-Bafög wird grundsätzlich als Vollzuschuss gezahlt, das heißt, dass es nicht zurückgezahlt werden muss.

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