FAQ
>
Bafög für Studenten > Folgeantrag

 








     Anzeige

Unser Tipp:
BAföG Antrag Online

Schnell - Sicher - Einfach

Das Portal StudierenPlus bietet Online Anträge für diese BAföG-Arten an: StudierendenBafög, AuslandsBAföG, SchülerBAföG und AufstiegsBAföG (MeisterBAföG).

  • Vom BAföG Anspruch-Check bis zum korrekt ausgefüllten und ausgedruckten BAföG Antrag inkl. aller Nachweise in 30 Minuten.
  • Verschlüsselte Datenübertragung sowie Sicherung auf TÜV zertifizierten Servern in Deutschland.
  • Kein Fachchinesisch, keine doppelten oder irrelevanten Fragen dank schlauer Filter.

Alle Infos dazu:  www.studierenplus.de/   


Weitere Fragen und Antworten

Rechtsquelle Folgeantrag:

"§ 50 Bafög
...
(3) Über die Ausbildungsförderung wird in der Regel für ein Jahr (Bewilligungszeitraum) entschieden.
(4) Endet ein Bewilligungszeitraum und ist ein neuer Bescheid nicht ergangen,
..."
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) §50 (www.gesetze-im-internet.de)


 
Bafög für Studenten


Wann stellt man am besten einen Folgeantrag?


Der Bewilligungszeitraum für Bafög ist in der Regel 12 Monate, deshalb stellt man im Normalfall einmal jährlich einen Weiterförderungsantrag. Wann stellt man am besten einen Folgeantrag? Was sollte man beim Folgeantrag noch beachten?



Spätestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums

Den Folgeantrag stellt man am besten zwei Monate vor dem Ende der letzten Bewilligung. In §50 (4) Bafög heißt es dazu:

"Endet ein Bewilligungszeitraum und ist ein neuer Bescheid nicht ergangen, so wird innerhalb desselben Ausbildungsabschnitts Ausbildungsförderung nach Maßgabe des früheren Bewilligungsbescheids unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet."

Deshalb wird also dann das bisherige Bafög weitergezahlt, auch wenn z.B. wegen der Arbeitsüberlastung des Bafögamts, noch kein neuer Bescheid ergangen ist. Falls der neue Bafög Betrag geringer ist, muss der entsprechende Betrag zurückgezahlt werden, falls er höher ist, erhält man natürlich eine Nachzahlung.

Voraussetzung: Vollständiger Bafögantrag

Eine wichtige Voraussetzung für die Weiterzahlung ist, dass der Antrag im Wesentlichen vollständig ist und die notwendigen Nachweise beigefügt sind. Insbesondere ist auch in der Regel nach dem 4. Semester der entsprechende Leistungsnachweis "Bescheinigung nach § 48 BAföG" vorzulegen.

Siehe auch  --> Leistungsnachweis

Kein Vorschuss möglich

Da man es selbst in der Hand hat, den Folgeantrag rechtzeitig und vollständig zu stellen, und damit die Weiterzahlung des bisherigen Förderbetrags garantiert ist, gibt es nicht mehr die Möglichkeit eines Vorschuss. Dieser ist nur bei einem Erstantrag möglich. Siehe auch  --> Vorschuss

Bafög für Schüler
Schüler-Bafög Folgeantrag: Mit Ausnahme des Leistungsnachweis, der dem Schüler-Bafög nicht verlangt wird, gelten die gleichen Regelungen.