Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Auch Auszubildende werden gefördert. Die Rechtsgrundlage der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist im SGB III geregelt, die Bedarfssätze werden durch die Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes - Bafög festgelegt.
Fragen und Antworten
Informationen und Links
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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein staatlicher Finanzzuschuss für Auszubildende, die während ihrer Berufsausbildung oder einer Berufsvorbereitungsmaßnahme finanzielle Schwierigkeiten haben.
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) (www.arbeitsagentur.de)
- Flyer der Arbeitsagentur: Berufsausbildungsbeihilfe
- Flyer der Arbeitsagentur: Berufsausbildungsbeihilfe online beantragen
- BAB Rechner der Arbeitsagentur
- www.buecher.de: Ratgeber Bafög
Kurzüberblick: Der PDF-Flyer Berufsausblidungsbeihilfe
Online-Antrag: Der PDF-Flyer "Berufsausblidungsbeihilfe online beantragen"
Der BAB-Rechner der Arbeitsagentur gibt einen schnellen Überblick, ob man Anspruch auf die Berufsausbildungbeihilfe hat.
Ratgeber zum Thema Bafög