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Weitere Fragen und Antworten

Rechtsquelle Sonstige Aufwendungen (BAB):

"§ 64 Sonstige Aufwendungen
(1) Bei einer Berufsausbildung wird als Bedarf für sonstige Aufwendungen eine Pauschale für Kosten der Arbeitskleidung in Höhe von 15 Euro monatlich zugrunde gelegt. (2)..."
SGB III §64 (www.gesetze-im-internet.de)

 
Berufsausbildungsbeihilfe


Welche Aufwendungen erhöhen den Bedarf bei der BAB?


Neben dem Bedarf für Lebensunterhalt und Wohnen, sind im Sozialgesetzbuch III, sonstige Aufwendungen für die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) definiert. Welche Aufwendungen erhöhen den Bedarf für Auszubildende in der Berufsausbildung?


Kosten für Arbeitskleidung

Bei einer Berufsausbildung: 15 EUR pauschal. Bei einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme wird die Pauschale für Arbeitskleidung nicht eingeräumt.

Pflege- und Krankenversicherung

Bei einer berufsvorbereitenden Maßnahme wird die Pflege- und Krankenversicherung übernommen, soweit sie nicht anderweitig gesichert sind.

Kinderbetreuungskosten

150 EUR pro Monat und aufsichtsbedürftigem Kind.

Sonstige Kosten

Kosten, soweit sie durch die Berufsausbildung oder die Teilnahme an der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme unvermeidbar entstehen und vom Auszubildenden zu tragen sind.