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Schülerbafög > Elternunabhäniges Bafög

 








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Weitere Fragen und Antworten

Rechtsquelle elternunabhäinges Bafög:

"§ 11 Abs. 3
Einkommen der Eltern bleibt ferner außer Betracht, wenn der Auszubildende
1. ein Abendgymnasium oder Kolleg besucht,
2. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet hat,
3.
..."
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)§11 (www.gesetze-im-internet.de)


 
Bafög für Schüler


Gibt es auch elternunabhängiges Bafög für Schüler?


Auch für Schüler ist das elternunabhängige Bafög der Ausnahmefall, normaler Weise muss im Bafög-Antrag das Einkommen der Eltern angegeben werden und darf nach Abzug von Freibeträgen eine bestimmte Größe nicht überschreiten, damit die Schüler durch Bafög gefördert wird. Im Wesentlichen gelten die gleichen Vorschriften wie für Studenten.

Wie unterscheiden sich die Regelungen für Schüler von denen für Studenten?



Freibetrag

Besuch von Abendschule oder Kolleg Für Schüler im 2. Bildungsweg, die eine Abendschule oder ein Kolleg besuchen, wird das Einkommen der Eltern nicht angerechnet. Weitere regionale Ausnahmen sind:

  • die Oberstufe der Berufsoberschulen in Baden-Württemberg
  • einjährige Berufsoberschulen in Bayern
  • 13. Klassen der Berufsoberschulen in Niedersachsen

Ansonsten bleibt es bei den Regelungen für Studenten, in denen das Alter (über 30 Jahre) oder eine frühere Erwerbstätigkeit von mehreren Jahren eine Rolle spielt. Von der Waisenrente wird für Schüler von Berufsfachschulen 180 EUR angerechnet, ansonsten 130 EUR.

Regelungen für Studenten  --> Elternunabhängiges Bafög für Studenten