FAQ
>
Bafög für Schüler > Bedarfshöhe

 








     Anzeige

Unser Tipp:
BAföG Antrag Online

Schnell - Sicher - Einfach

Das Portal StudierenPlus bietet Online Anträge für diese BAföG-Arten an: StudierendenBafög, AuslandsBAföG, SchülerBAföG und AufstiegsBAföG (MeisterBAföG).

  • Vom BAföG Anspruch-Check bis zum korrekt ausgefüllten und ausgedruckten BAföG Antrag inkl. aller Nachweise in 30 Minuten.
  • Verschlüsselte Datenübertragung sowie Sicherung auf TÜV zertifizierten Servern in Deutschland.
  • Kein Fachchinesisch, keine doppelten oder irrelevanten Fragen dank schlauer Filter.

Alle Infos dazu:  www.studierenplus.de/   


Weitere Fragen und Antworten


Rechtsquelle Monatlicher Bedarf

"§ 12 Bedarf für Schüler
Als monatlicher Bedarf gelten für Schüler

1. von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 262 Euro,
2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 474 Euro.

(2) Als monatlicher Bedarf gelten, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt, für Schüler

1. von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 632 Euro,
2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 736 Euro.

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) §12www.gesetze-im-internet.de


 
Bafög für Schüler


Wie errechnet sich mein Bafög-Bedarf?


Die Bafög-Bedarfssätze für Schüler regelt der §12 BaFöG.Abhängig von der Schulform werden Schülerinnen und Schüler durch das Schüler Bafög unterschiedlich gefördert.

Wie errechnet sich mein Bafög-Bedarf als Schüler? Gibt es Zuschüsse für die Krankenversicherung? Ist der Bedarf niedriger, wenn ich noch bei meinen Eltern wohne? Mit welchen Erhöhungen kann ich ab August 2022 rechnen?


Die Förderung kann aus 4 Teilen bestehen: dem Grundbetrag, einem Zuschuss zu den Mietkosten, einem Zuschlag für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung und aus einem Kinderbetreuungszuschlag. Oft ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn man noch bei den Eltern wohnt.

Pauschale Bedarfsermittlung

Der Bafögbedarf für Schüler ermittelt nicht den konkreten individuellen Bedarf des Einzelnen. Das Gesetz bestimmt vielmehr Pauschalbeträge, die der Schüler typischerweise für seinen Lebensunterhalt braucht.

Höhe des Bedarfs

Die Festlegung des Bedarfs wurde zum August 2022 erhöht. Ab dann gelten folgende Bedarfssätze :

Weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 sowie Fach- und Fachoberschulen, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt

  • Schüler, die bei den Eltern wohnen 0 EUR
  • Schüler, nicht bei den Eltern wohnen 632
  • Zuschläge für Kranken-, Pflegeversicherung 122 EUR (für Ü30: 205 EUR)

  • Höchstbetrag 837 EUR


Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt

  • Schüler, die bei den Eltern wohnen 262 EUR
  • Schüler, nicht bei den Eltern wohnen 632 EUR
  • Zuschläge für Kranken-, Pflegeversicherung 122 EUR (für Ü30: 205 EUR)

  • Höchstbetrag 837 EUR


Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt

  • Schüler, die bei den Eltern wohnen 480 EUR
  • Schüler, nicht bei den Eltern wohnen 781 EUR
  • Zuschläge für Kranken-, Pflegeversicherung 122 EUR (für Ü30: 205 EUR)

  • Höchstbetrag 986 EUR


Diese Bedarfsrechnung ist für Schüler ohne Kinder. Der Kinderzuschlag beträgt 160 EUR für Kinder bis zum vollendeten 14.Lebensjahr.

Siehe auch: Gibt es beim Bafög Zuschläge, wenn ich Kinder habe?

Was wird vom Bedarf abgezogen?

Im Bafög-Antrag muss man Einkünfte (eigene und der Eltern) und eigenes Vermögen angeben. Diese Einkünfte und die des Ehegatten/ Lebenspartners werden teilweise auf den Bedarf angerechnet. Hilfreich ist hier vor Antragstellung ein Bafögrechner, um die Förderungshöhe vorab ermitteln zu können.