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Bafög für Studenten > Leistungsnachweis

 








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Weitere Fragen und Antworten

Rechtsquelle Leistungsnachweis:

"§ 48 Mitwirkung von Ausbildungsstätten
(1) Vom fünften Fachsemester an wird Ausbildungsförderung für den Besuch einer Höheren Fachschule, Akademie oder einer Hochschule nur von dem Zeitpunkt an geleistet, in dem der Auszubildende vorgelegt hat ..."
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) §48 (www.gesetze-im-internet.de)


 
Bafög für Studenten


Welche Leistungsnachweise müssen erbracht werden?


Der Nachweis der Studienleistung ist eine Voraussetzung, um ab dem 5.Semester weiter durch Bafög gefördert zu werden. Welche Leistungsnachweise müssen erbracht werden? Gibt es Gründe, die eine Förderung auch ohne oder spätere Leistungsnachweise ermöglichen?



Formblatt für den Leistungsnachweis

Für den Folgeantrag, in der Regel zum 5. Semester, muss ein Leistungsnachweis erbracht werden. Dazu muss die Ausbildungsstätte im Formblatt 5 bescheinigen, dass der Antragsteller die für den Studiengang üblichen Leistungen bis zum Ende des 4. Fachsemesters erbracht hat.

Alternativ dazu können in Studiengängen mit ECTS (Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen)-Leistungspunkten diese nachgewiesen werden. Die notwendigen Leistungen bzw. die übliche Anzahl der ECTS-Leistungspunkte werden jeweils in die Prüfungs- oder Studienordnungen festgelegt.

Gründe für einen Aufschub des Leistungsnachweises

Folgende Gründe können u.a. einen Aufschub Leistungsnachweises rechtfertigen:
  • Schwangerschaft
  • Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren
  • Mitarbeit in Hochschulgremien
  • Auslandsaufenthalt
  • Behinderung
  • Längere Krankheit (mit ärztlichem Attest)
  • Erstmaliges Nichtbestehen einer notwendigen Zwischenprüfung


Eine verspätete Vorlage des Leistungsnachweises aus diesen Gründen muss entsprechend beantragt. Ohne Leistungsnachweis oder einen anerkannten Grund für den Aufschub wird das Bafög-Amt die Förderung einstellen.

Bafög für Schüler
Schüler-Bafög Leistungsnachweis: Für Schüler-Bafög ist kein Nachweis erforderlich.