
Kann ich einen Bafög-Vorschuss bekommen?
Die Bearbeitung des Bafög-Antrags dauert, je nach Bafög-Amt und Zeitraum eine ganze Weile. Wer Bafög beantragt, aber noch keinen Bescheid hat, braucht manchmal dringend schon Geld, um die laufenden Kosten des Lebensunterhalts zu zahlen.
Kann schon vor dem Bewilligungsbescheid ein Vorschuss beantragt werden und unter welchen Voraussetzungen kann man einen Vorschuss erhalten? Wie hoch kann ein Vorschuss sein?
Voraussetzungen für einen Vorschuss
Grundsätzlich sollte man den Antrag auf Bafög so früh und so vollständig wie möglich stellen, damit genug Zeit bleibt, den Bescheid und die erste Zahlung abwarten zu können. Manchmal fordert das Bafög-Amt Unterlagen nach, z.B. einen Mietvertrag bei auswärtiger Unterbringung. Dadurch verzögern sich die Bearbeitung und die erste Zahlung.Nur bei einem Erstantrag oder nach einer Unterbrechung der Ausbildung ist es möglich einen Vorschuss zu beantragen, allerdings auch nicht von Anfang an. Eine der folgenden Voraussetzungen muss gegeben sein:
- Die zur Entscheidung über den Antrag erforderlichen Feststellungen können nicht binnen sechs Kalenderwochen getroffen werden
- Zahlungen können nicht binnen zehn Kalenderwochen geleistet werden
Ein Antrag auf Vorschuss ist bei einem Folgeantrag nicht möglich, jedoch wird das bisherige Bafög bis zur Entscheidung weitergezahlt, wenn der Folgeantrag 2 Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraums beim Bafögamt eingeht.
Siehe auch: Folgeantrag bei Bafög
Höhe des Vorschuss und Rückzahlung
Die Höhe des Vorschusses beträgt maximal 80% des voraussichtlichen Bedarfs und ist zeitlich auf maximal vier Monate beschränkt. Nach dem Bescheid wird der Vorschuss natürlich mit der ersten Zahlung verrechnet.Vorschuss als Darlehen
In Notfällen kann evtl. auch ein Darlehen des Jobcenters (ALG II) helfen. Ein Härtefallantrag ist nach §27 Abs.4 SGB II möglich. Er setzte jedoch voraus, dass es keine andere Möglichkeit zur Überbrückung gibt.Vorschuss für Schüler, Auszubildende und Aufstiegs-Bafög?
Für Schüler-Bafög gelten die gleichen Regelungen wie für Studenten. Bei der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und beim Aufstiegs-Bafög gibt es keine entsprechende Regelung.Siehe auch: Vorausleistung bei Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)