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Das Portal StudierenPlus bietet Online Anträge für diese BAföG-Arten an: StudierendenBafög, AuslandsBAföG, SchülerBAföG und AufstiegsBAföG (MeisterBAföG).
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Aufstiegs-Bafög für Handwerker und Fachkräfte
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Das Aufstiegs-Bafög basiert nicht auf dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, maßgeblich ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Handwerkerinnen, Handwerker und bestimmte Fachkräfte können z.B. für Meisterkurse gefördert werden. Neben den klassischen Handwerksberufen werden z.B. auch die Ausbildungen des Betriebswirts, Elektrotechnikers, Fachkaufmann, Werbefachwirts, Industriefachwirts, Wirtschaftsinformatikers u.a.m. gefördert. Nach landesrechtlichen Regelungen erhalten z.B. auch Fachkrankenpfleger oder Krankenpflege-Lehrkräfte eine Förderung.
Link zum AFBG
Amt für Ausbildungsförderung
Die Anträge können häufig bei den kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am Wohnsitz des Antragstellers gestellt werden. Andere Regelungen gibt es in Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Häufig beraten auch die örtlichen Handwerkskammern (HWK) und Industrie- und Handelskammern (IHK) oder nehmen auch die Anträge entgegen.
Link zu den Ämtern für Ausbildungsförderung (www.aufstiegs-bafoeg.de)
Aufstiegs-Bafög
Das sogenannte Aufstiegs-Bafög fördert Handwerkerinnen, Handwerker und Fachkräfte auf ihrem Weg zur Meisterprüfung. Die Förderung besteht zum Teil aus Zuschüssen und aus zinsgünstigen Darlehen. Unterstützung gibt es für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie bei Vollzeitlehrgängen für den Unterhalt. Auch für die Kosten des sogenannten Meisterstücks kann eine Beihilfe beantragt werden.
Fragen und Antworten
Informationen und Links