
Wenn meine Eltern nicht zahlen, bekomme ich dann trotzdem BAB?
Die Eltern eines Auszubildenden sind verpflichtet, wenn sie genug Einkommen haben, den Auszubildenden zu unterstützen. Ebenso müssen sie zur Prüfung des Einkommens entsprechende Angaben zu ihrem Einkommen machen. Wenn die Eltern sich aber weigern, was kann ein Auszubildender tun? Hat er die Möglichkeit eine Vorausleistung durch die Agentur für Arbeit zu bekommen?
Antrag auf Vorausleistung
Da Eltern für die erste Ausbildung zum Unterhalthalt verpflichtet sind, sollten sie eigentlich die entsprechenden Angaben im Antrag machen und ggf. ihrer Verpflichtung nachkommen. Da aber in einem schwierigen familiären Umfeld das nicht immer möglich ist, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Vorausleistung geschaffen. Der Auszubildende muss glaubhaft machen, dass- seine Eltern den Unterhaltsbetrag, der sich für sie nach dem BAB-Antrag ergibt, nicht leisten oder
- der Betrag kann nicht errechnet werden, weil die Eltern nicht die notwendigen Auskünfte erteilen.
Die Eltern werden dazu angehört. Wenn die Agentur für Arbeit die Vorausleistungen zahlt, gehen die Forderungen des Auszubildenden gegen seine Eltern auf die Agentur für Arbeit über, d.h. die Agentur für Arbeit wird das Geld von den Eltern fordern und ggf. auch einklagen.
Siehe auch: Vorschuss für Studenten und Schüler bei Bafög