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Bafög für Studenten > Kinderbetreuungszuschlag

 








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Weitere Fragen und Antworten

Rechtsquelle Kinderbetreuungszuschlag:

"§ 14b
1) Für Auszubildende, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, erhöht sich der Bedarf um monatlich 160 Euro für jedes dieser Kinder. Der Zuschlag wird für denselben Zeitraum nur einem Elternteil gewährt..."
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) §14b (www.gesetze-im-internet.de)




 
Bafög für Studenten


Gibt es beim Bafög Zuschläge, wenn ich Kinder habe?


Die Höhe des Bafögs wird durch den Bedarf eines Studenten bestimmt, wobei nicht ein individueller Bedarf gemeint ist, sondern ein pauschaler Bedarf. Allerdings gibt es z.B. Zuschläge, wenn man die Kranken- und Pflegeversicherung (KV-, PV-Zuschlag) selbst zahlen muss oder höhere Bedarfssätze, wenn man nicht bei den Eltern wohnt. Auch bei eigenen Kindern gibt es einen Zuschlag.

Wie hoch ist der Kinderbetreuungszuschlag? Wie kann man ihn beantragen?



Höhe des Kinderbetreuungszuschlags

Ab Oktober 2022 ehöht sich der Zuschlag für jedes Kind auf 160 EUR. Man erhält den Zuschlag nur für Kinder, die das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Zuschlag ist nicht an einen Nachweis von tatsächlichen Betreuungskosten gebunden, sondern wird auch pauschal gewährt.

Den Kinderbetreuungszuschlag gibt es für leibliche und adoptierte Kinder, jedoch nicht für Pflege- oder Stiefkinder. Wenn beide Eltern Bafög beziehen, kann nur einer der Zuschlag erhalten. Der Zuschlag wird komplett als Zuschuss ausgezahlt, d.h. er ist kein Darlehen und muss nicht zurückgezahlt werden.

Eigenes Antragsformular

Für den Kinderbetreuungszuschlag gibt es ein eigenes Antragsformular. In diesem können Eltern, die beide förderungsfähig sind und im gemeinsamen Haushalt leben, festlegen, wer den Zuschlag erhalten soll.



Verweise