
Wann stellt man am besten einen Folgeantrag?
Der Bewilligungszeitraum für Bafög ist in der Regel 12 Monate, deshalb stellt man im Normalfall einmal jährlich einen Weiterförderungsantrag. Wann stellt man am besten einen Folgeantrag? Was sollte man beim Folgeantrag noch beachten?
Spätestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums
Den Folgeantrag stellt man am besten zwei Monate vor dem Ende der letzten Bewilligung. In §50 (4) Bafög heißt es dazu:"Endet ein Bewilligungszeitraum und ist ein neuer Bescheid nicht ergangen, so wird innerhalb desselben Ausbildungsabschnitts Ausbildungsförderung nach Maßgabe des früheren Bewilligungsbescheids unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet."
Deshalb wird also dann das bisherige Bafög weitergezahlt, auch wenn z.B. wegen der Arbeitsüberlastung des Bafögamts, noch kein neuer Bescheid ergangen ist. Falls der neue Bafög Betrag geringer ist, muss der entsprechende Betrag zurückgezahlt werden, falls er höher ist, erhält man natürlich eine Nachzahlung.
Voraussetzung: Vollständiger Bafögantrag
Eine wichtige Voraussetzung für die Weiterzahlung ist, dass der Antrag im Wesentlichen vollständig ist und die notwendigen Nachweise beigefügt sind. Insbesondere ist auch in der Regel nach dem 4. Semester der entsprechende Leistungsnachweis "Bescheinigung nach § 48 BAföG" vorzulegen.Siehe auch --> Leistungsnachweis
Kein Vorschuss möglich
Da man es selbst in der Hand hat, den Folgeantrag rechtzeitig und vollständig zu stellen, und damit die Weiterzahlung des bisherigen Förderbetrags garantiert ist, gibt es nicht mehr die Möglichkeit eines Vorschuss. Dieser ist nur bei einem Erstantrag möglich. Siehe auch --> Vorschuss
Schüler-Bafög Folgeantrag: Mit Ausnahme des Leistungsnachweis, der dem Schüler-Bafög nicht verlangt wird, gelten die gleichen Regelungen.