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Bafög für Studenten > Bedarfshöhe

 








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Weitere Fragen und Antworten




Rechtsquelle Monatlicher Bedarf

"§ 13 Bedarf für Studierende

(1) Als monatlicher Bedarf gelten für Auszubildende in
1. Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien und Kollegs 421 Euro,
2. Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen 452 Euro.

(2) Die Bedarfe nach Absatz 1 erhöhen sich für die Unterkunft, wenn der Auszubildende
1. bei seinen Eltern wohnt, um monatlich 59 Euro,
2. nicht bei seinen Eltern wohnt, um monatlich 360 Euro."

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) §13www.gesetze-im-internet.de


 
Bafög für Studenten


Wie errechnet sich mein Bafög-Bedarf?


Die Bafög-Bedarfssätze für Studenten regelt der §13 BaFöG, der auch ein wichtiger Maßstab für andere Förderarten wie z.B. Aufstiegs-Bafög oder die Berufsausbildungsförderung ist.

Wie errechnet sich mein Bafög-Bedarf als Student? Gibt es Zuschüsse für die Krankenversicherung? Ist der Bedarf niedriger, wenn ich noch bei meinen Eltern wohne?


Pauschale Bedarfsermittlung

Der Bafögbedarf für Studenten ermittelt nicht den konkreten individuellen Bedarf des Einzelnen. Das Gesetz bestimmt vielmehr Pauschalbeträge, die der Studierende typischerweise für seinen Lebensunterhalt braucht. Davon wird an zwei Punkten abgewichen: Habe ich eine eigene Wohnung und/oder muss ich selbst für meine Krankenversicherung aufkommen. Auch hier werden wieder Pauschalbeträge angesetzt.

Höhe des Bedarfs

Die Festlegung des Bedarfs wurde zum 1. Oktober 2022 erhöht. Es gelten dann folgende Bedarfssätze:

  • Studierende, die bei den Eltern wohnen 511 EUR
  • Studierende mit eigenen Wohnung 812 EUR
  • Zuschläge für Kranken-, Pflegeversicherung 122 EUR (für Ü30 205 EUR)

  • Höchstbetrag 1017 EUR


Die neuen Sätze gelten jeweils für neue Bewilligungszeiträume.

Diese Bedarfsrechnung ist für Studierende ohne Kinder. Die neuen Sätze des Kinderbetreuungszuschlags ist 160 EUR pro Monat für jedes Kind unter 14 Jahren.

Siehe auch: Gibt es beim Bafög Zuschläge, wenn ich Kinder habe?

Was wird vom Bedarf abgezogen?

Im Bafög-Antrag muss man Einkünfte (eigene und der Eltern) und eigenes Vermögen angeben. Diese Einkünfte und die des Ehegatten/ Lebenspartners werden teilweise auf den Bedarf angerechnet. Hilfreich ist hier vor Antragstellung ein Bafögrechner , um die Förderungshöhe vorab ermitteln zu können.