
Wie errechnet sich mein Bafög-Bedarf?
Die Bafög-Bedarfssätze für Schüler regelt der §12 BaFöG.Abhängig von der Schulform werden Schülerinnen und Schüler durch das Schüler Bafög unterschiedlich gefördert.
Wie errechnet sich mein Bafög-Bedarf als Schüler? Gibt es Zuschüsse für die Krankenversicherung? Ist der Bedarf niedriger, wenn ich noch bei meinen Eltern wohne? Mit welchen Erhöhungen kann ich ab August 2022 rechnen?
Die Förderung kann aus 4 Teilen bestehen: dem Grundbetrag, einem Zuschuss zu den Mietkosten, einem Zuschlag für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung und aus einem Kinderbetreuungszuschlag. Oft ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn man noch bei den Eltern wohnt.
Pauschale Bedarfsermittlung
Der Bafögbedarf für Schüler ermittelt nicht den konkreten individuellen Bedarf des Einzelnen. Das Gesetz bestimmt vielmehr Pauschalbeträge, die der Schüler typischerweise für seinen Lebensunterhalt braucht.Höhe des Bedarfs
Die Festlegung des Bedarfs wurde zum August 2022 erhöht. Ab dann gelten folgende Bedarfssätze :Weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 sowie Fach- und Fachoberschulen, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
- Schüler, die bei den Eltern wohnen 0 EUR
- Schüler, nicht bei den Eltern wohnen 632
- Zuschläge für Kranken-, Pflegeversicherung 122 EUR (für Ü30: 205 EUR)
- Höchstbetrag 837 EUR
Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
- Schüler, die bei den Eltern wohnen 262 EUR
- Schüler, nicht bei den Eltern wohnen 632 EUR
- Zuschläge für Kranken-, Pflegeversicherung 122 EUR (für Ü30: 205 EUR)
- Höchstbetrag 837 EUR
Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
- Schüler, die bei den Eltern wohnen 480 EUR
- Schüler, nicht bei den Eltern wohnen 781 EUR
- Zuschläge für Kranken-, Pflegeversicherung 122 EUR (für Ü30: 205 EUR)
- Höchstbetrag 986 EUR
Diese Bedarfsrechnung ist für Schüler ohne Kinder. Der Kinderzuschlag beträgt 160 EUR für Kinder bis zum vollendeten 14.Lebensjahr.
Siehe auch: Gibt es beim Bafög Zuschläge, wenn ich Kinder habe?