
Wie errechnet sich mein BAB-Bedarf?
Die BAB-Bedarfssätze für Auszubildende regelt der §61 SGB III. Er verweist auf die Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes - Bafög, somit sind die Grundbedarfssätze gleich hoch wie bei Schülern und Studenten. Abhängig von der Unterbringung werden Auszubildende durch BAB unterschiedlich gefördert.
Wie errechnet sich mein konkreter BAB-Bedarf als Auszubildender? Gibt es Zuschüsse für die Krankenversicherung? Erhalte ich BAB, wenn ich noch bei meinen Eltern wohne? Wie ist die Unterstützung, wenn ich in einem Wohnheim wohne?
Die Grundförderung für Auszubildende besteht aus zwei Teilen: dem Grundbetrag und einem Zuschuss zu den Mietkosten. Für Teilnehmer an einer berufvorbereitenden Bildungsmaßnahme gelten besondere Regelungen.
Höhe des Bedarfs
Die Festlegung des Bedarfs wurde zum 1.8.2022 erhöht. Es gelten dann folgende Bedarfssätze :Auszubildende mit einer eigenen Wohnung
- Grundbedarf 421 EUR
- Mietzuschuss 360 EUR
- Ggf. Kinderbetreuungszuschlag je Kind 160 EUR
Auszubildende, die in einem Wohnheim wohnen
- Wohnheimkosten für Verpflegung und Unterbringung
- Zusätzlicher Bedarf 109 EUR
Siehe auch: Welche Aufwendungen erhöhen den Bedarf bei der BAB?