FAQ
>
Aufstiegs-Bafög / Aufstiegs-Bafoeg > Förderungshöhe

 








     Anzeige

Unser Tipp:
BAföG Antrag Online

Schnell - Sicher - Einfach

Das Portal StudierenPlus bietet Online Anträge für diese BAföG-Arten an: StudierendenBafög, AuslandsBAföG, SchülerBAföG und AufstiegsBAföG (MeisterBAföG).

  • Vom BAföG Anspruch-Check bis zum korrekt ausgefüllten und ausgedruckten BAföG Antrag inkl. aller Nachweise in 30 Minuten.
  • Verschlüsselte Datenübertragung sowie Sicherung auf TÜV zertifizierten Servern in Deutschland.
  • Kein Fachchinesisch, keine doppelten oder irrelevanten Fragen dank schlauer Filter.

Alle Infos dazu:  www.studierenplus.de/   


Weitere Fragen und Antworten

Rechtsquelle Förderungshöhe:

"§ 10 Umfang der Förderung
...
Als monatlicher Unterhaltsbedarf gilt für einen Teilnehmer oder eine Teilnehmerin der Bedarfssatz nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 2 und § 13a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes.
..."
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) §10www.gesetze-im-internet.de

 
Aufstiegs-Bafög


Wie hoch ist die Förderung durch das AFBG?


Die Förderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) bezieht sich auf die Bedarfssätze des Bafög, jedoch werden diese durch das AFBG modifiziert. Wie hoch sind die die Bedarfssätze beim Aufstiegs-Bafög? Wie viel wird als Zuschuss, wie viel als Darlehen gezahlt? Werden die Kosten für die Meisterschule auch gefördert? Welche Bedarfserhöhungen gibt es ab Oktober 2022?


Bedarfssätze beim Aufstiegs-Bafög (Unterhaltsbeitrag)

Ein Unterhaltsbeitrag ist nur möglich bei Vollzeitfortbildungen. Der Unterhaltsbetrag besteht aus folgenden Komponenten:

  • Grund- und Wohnbedarf (nach Bafög) 812 EUR
  • Beiträge für Kranken-, Pflegeversicherung 122 EUR
  • Erhöhung für den Teilnehmer 60 EUR
  • Erhöhung für Ehegatten/ Lebenspartners 235 EUR
  • Erhöhung für jedes Kind 235 EUR
  • Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende 150 EUR


Einkünfte und Vermögen des Antragstellers und des Ehegatten/ Lebenspartners werden angerechnet.

Lehrveranstaltungs- bzw. Maßnahmebeitrag

Die Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungskosten sind bei Voll- bzw. Teilzeitmaßnahmen unabhängig vom Einkommen und Vermögen. Die Maßnahme wird bis zu einer maximalen Höhe von 15.000 EUR gefördert. Der Zuschussanteil ist 40% , 60% wird als zinsbegünstigtes Darlehen gewährt. Zusätzlich wird für die Anfertigung des sogenannte Meister- oder Prüfungsstücks bis zur Hälfte der Kosten, maximal 2000 EUR, 40% als Zuschuss, 60% als Darlehen gewährt. Dieses Darlehen ist auch zinsbegünstigt.

Rückzahlung des Darlehensanteils

Das Darlehen ist während der Maßnahme und bis zu 2 Jahren nach der Fortbildung zins- und tilgungsfrei. Bei bestandener Prüfung gibt es auf Antrag einen Erlass von 25%.