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Bafög für Studenten > Ausbildung im Ausland

 








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Weitere Fragen und Antworten

Rechtsquelle Bafög im Ausland:

"§ 5
...
(2) Auszubildenden, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wird Ausbildungsförderung geleistet für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte, wenn er der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich ist und ... zumindest ein Teil dieser Ausbildung auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit angerechnet werden kann oder
..."
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) §5 (www.gesetze-im-internet.de)




 
Bafög für Studenten


Kann ich Bafög bekommen, wenn ich ein Semester im Ausland studiere?


Auch für Auslandsaufenthalte im Rahmen des Studiums ist es grundsätzlich möglich BaföG und darüber hinaus einen Auslandszuschlag zu erhalten.
Was sind die Voraussetzungen für die Förderung? Spielt das Land, in dem man studieren möchte eine Rolle? Gibt es eine zeitliche Begrenzung der Förderung? Gilt die Förderung auf für Praktika? Können auch Studiengebühren übernommen werden?



Voraussetzungen für eine Förderung im Ausland

Eine erste Voraussetzung ist, dass man seinen ständigen Wohnsitz im Inland hat. Wer sich jedoch nur zu Ausbildungszwecken im Ausland aufhält, hat in der Regel trotzdem seinen ständigen Wohnsitz im Inland. Eine Förderung von Deutschen mit ständigem Wohnsitz im Ausland gibt es nur, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalls dies rechtfertigen. (§6 BaFöG)

Wer im Inland die Voraussetzungen für Bafög erfüllt, kann in aller Regel auch eine Auslandsförderung erhalten. Da die Förderungshöhe im Ausland höher ist als im Inland, kann es sich evtl. lohnen einen Antrag für das Auslandssemester zu stellen, auch wenn man im Inland keine Förderung erhält.

Die Ausbildung im Ausland muss dem Ausbildungsstand förderlich sein und zumindest teilweise auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit angerechnet werden. (§5(2)Nr.1 BaFöG)

Eine Ausbildung in der EU und in der Schweiz kann vom ersten Semester bis zum Ende der Ausbildung gefördert werden. Mit der Ausnahme der Höchsförderungsdauer gibt es keine zeitliche Beschränkung. Außerhalb der EU und Schweiz gibt es in der Regel eine maximale Förderung von einem Jahr. Eine darüberhiausgehende Förderung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Ein Auslandsaufenthalt wird auf die Fördrungshöstdauer bis maximal ein Jahr nicht anerkannt (§5a BaFöG).

Wie hoch ist die Förderung im Ausland?

Die Förderung orientiert sich an den Bedarfsätzen für BaföG im Inland. Man kann jedoch nach der BaföG Auslandszuschlagsverordnungfolgende Zuschläge erhalten:
  • Außerhalb der EU und der Schweiz ggf. ein monatlicher Auslandzuschlag, der durch das Auswärtige Amt für einzelne Länder festgelegt wird. Für viele Länder gibt es jedoch keine Zuschläge.
  • Nachweisbar notwendige Studiengebühren bis zu 4600 EUR für die Dauer eines Jahres. Die Notwendigkeit des Studienorts muss besonders begründet werden.
  • Reisekosten-Zuschläge von 250 EUR innerhalb Europas und 500 EUR außerhalb Europas.
  • Auf Nachweis Zuschläge für die Krankenversicherung bis zu 62 EUR.

Die Auslandszuschläge gelten auch für Praktika im Ausland, wenn diese der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich sind und mindestens zwölf Wochen dauern.

Rückzahlungsmodalitäten beim Auslandszuschlag

Mit Ausnahme der Studiengebühren, die nicht zurückgezahlt werden müssen, gilt die gleiche Regel wie beim Inlands-Bafög: Der Darlehensanteil ist 50%, die anderen 50% werden als Zuschuss ausgezahlt.