Bafög FAQ Portal

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Das Kürzel BAföG, die Abkürzung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, ist in der Alltagssprache ein Synonym für die staatliche Förderung von Menschen in Ausbildung geworden. Ziel dieser Sozialleistung ist die Chancengleichheit im Bildungswesen, unabhängig von der Leistungsfähigkeit der Eltern, zu fördern.So werden unterschiedliche Ausbildungen gefördert, es gibt auch unterschiedliche Rechtsquellen und Ausgestaltungen, die unter dem Obergriff Bafög zusammengefasst werden.
Studentinnen und Studenten (Bafög)
Die größte Gruppe der Geförderten sind die Studentinnen und Studenten. Die rechtliche Grundlage ist das Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG). Eine wesentliche Rolle beim Antrag spielen die Studentenwerke, die die Träger des jeweiligen Bafög-Amts sind.FAQ: Bafög für Studenten
Schülerinnen und Schüler (Bafög)
Das Bafög für Schülerinnen und Schüler hat die gleiche Rechtsquelle: Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG). Jedoch beantragt man das Schüler-Bafög in aller Regel beim Amt für Ausbildungsförderung, das in der Verantwortung der Städte und Kommunen liegt. Für die Schüler der einzelnen Schulformen gibt es jeweils unterschiedliche Voraussetzungen, Förderungen und Regelungen.FAQ: Schüler-Bafög
Handwerkerinnen, Handwerker und Fachkräfte (Aufstiegs-Bafög)
Das Aufstiegs-Bafög basiert nicht auf dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, maßgeblich ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Handwerkerinnen, Handwerker und bestimmte Fachkräfte können z.B. für Meisterkurse gefördert werden. Die Anträge können häufig bei den kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten an Ihrem ständigen Wohnsitz gestellt werden. Andere Regelungen gibt es in Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Häufig beraten auch die örtlichen Handwerkskammern (HWK) und Industrie- und Handelskammern (IHK).FAQ: Aufstiegs-Bafög
Auszubildende (Berufsausbildungsbeihilfe - BAB)
Auch Auszubildende können gefördert werden. Die Rechtsgrundlage der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist im SGB III geregelt, die Bedarfssätze werden durch die Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetz - Bafög festgelegt. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge und die Zahlung ist die Bundesagentur für Arbeit.FAQ: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)